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Nachrichten 11.11.2010

Qualitätsschutz für „Hessischen Apfelwein“

„Hessischer Apfelwein“ muss künftig auch aus Hessen kommen: Der Apfelwein ist ab sofort durch das EU-Gütezeichen „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A). geschützt. Das EU-Gütezeichen "g.g.A." steht für eine enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Hersteller, die das EU-Gütezeichen "g.g.A." für den Hessischen Apfelwein nutzen wollen, müssen sich an entsprechende Vorgaben halten. Grundsätzlich […]

„Hessischer Apfelwein“ muss künftig auch aus Hessen kommen: Der Apfelwein ist ab sofort durch das EU-Gütezeichen „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A). geschützt. Das EU-Gütezeichen "g.g.A." steht für eine enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Hersteller, die das EU-Gütezeichen "g.g.A." für den Hessischen Apfelwein nutzen wollen, müssen sich an entsprechende Vorgaben halten. Grundsätzlich gilt bei der "geschützten geografischen Angabe", dass mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen werden muss.

11.11.2010

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