Mitgliedstaaten beschließen EU-einheitliche Kennzeichnungsvorschriften…
…für Lebensmittel Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Zukünftig soll der Nährstoffgehalt bei allen Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden, es ist eine Mindestgröße einzuhalten und bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten muss ein entsprechender Hinweis angebracht werden. Wichtige Allergene müssen zudem zukünftig auch bei nicht verpackter […]
…für Lebensmittel
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Zukünftig soll der Nährstoffgehalt bei allen Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden, es ist eine Mindestgröße einzuhalten und bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten muss ein entsprechender Hinweis angebracht werden. Wichtige Allergene müssen zudem zukünftig auch bei nicht verpackter Ware deklariert werden.
Koffeinhaltige Lebensmittel und Getränke wie zum Beispiel Energy-Drinks werden EU-weit mit einem gesonderten Warnhinweis für Schwangere und Kinder versehen. In Deutschland beispielsweise mit dem Aufdruck "Nicht zu empfehlen für Kinder oder Schwangere".
Lebensmittel, die technologisch hergestellte Nano-Partikel enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden
Bei der erweiterten Nährwertkennzeichnung von verpackten Produkten werden zukünftig Energiegehalt und Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in tabellarischer Form auf der Lebensmittelverpackung aufgelistet. Die Angaben sollen sich auf einheitliche 100 Gramm und 100 Milliliter beziehen. Es gilt eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern, als Bezug dient hierbei der Buchstabe „x“.
14.12.2010