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Nachrichten 24.04.2012

IZZ begrüßt neue Brüsseler Notfallmaßnahmen am Zuckermarkt

Versorgung des Zuckermarktes darf nicht dauerhaft von Notfallmaßnahmen abhängen Die Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Zucker halten nach wie vor an. Seit dem letzten Jahr erleben viele Hersteller von Süßwaren, Konfitüre, Gebäck und Limonade, dass Zucker nicht mehr angeboten, sondern nur noch zugeteilt wird. Das InfoZentrum Zuckerverwender (IZZ) in Bonn begrüßt deshalb die Freigabe von […]

Versorgung des Zuckermarktes darf nicht dauerhaft von Notfallmaßnahmen abhängen

Die Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Zucker halten nach wie vor an. Seit dem letzten Jahr erleben viele Hersteller von Süßwaren, Konfitüre, Gebäck und Limonade, dass Zucker nicht mehr angeboten, sondern nur noch zugeteilt wird.

Das InfoZentrum Zuckerverwender (IZZ) in Bonn begrüßt deshalb die Freigabe von 250.000 t Nichtquotenzucker für die Lebensmittelindustrie und Getränkewirtschaft zur Entschärfung des Zuckerengpasses in Europa. Jedoch kritisieren die Zuckerverwender die Gebühr in Höhe von 211 EUR/t, die von der EU-Kommission auf diese Mengen erhoben wird sowie die insgesamt zu geringen Mengen. Nach Ansicht des IZZ gefährden solche Preisaufschläge in Form von Gebühren die Wirksamkeit der Notmaßnahmen am Zuckermarkt. Der ebenfalls in der EU produzierte Nichtquotenzucker darf sonst nicht an die Lebensmittel- und Getränkewirtschaft verkauft werden und steht nur der chemischen Industrie oder Bioethanolgewinnung zu Verfügung.

Das IZZ kritisiert schon lange diese künstliche Aufspaltung des europäischen Zuckermarktes. Bis das streng regulierte System im Zuge der nächsten Agrarreform endlich reformiert wird, fordert das IZZ daher feste Mechanismen, die dafür Sorge tragen, dass die Versorgung mit Zucker am EU-Markt ausreichend gewährleistet ist.

Die Versorgungslage mit Zucker ist in Europa nach wie vor knapp, weil das Brüsseler Quotensystem den Zuckermarkt künstlich verknappt und die von der Politik erwarteten Importe aus den LDC und AKP Staaten (Entwicklungsländer und ehemalige Kolonien mit zollfreiem Zugang zum EU-Zuckermarkt) weiterhin ausbleiben. Trotz Rekordernte darf der in Europa reichlich vorhandener Zucker nicht ohne weiteres an die Hersteller verkauft werden. Die Zuckermenge für die Lebensmittel- und Getränkewirtschaft ist auf die sogenannte Quotenmenge begrenzt. Diese beläuft sich auf nur rund 80 % des europäischen Zuckerbedarfs eines Jahres. Im vergangenen Herbst hat die knappe Versorgungslage am EU-Zuckermarkt zu einer drastischen Preiserhöhung geführt, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen existenzgefährdende Züge angenommen hat. Um die Versorgungssicherheit künftig zu verbessern, hat die EU-Kommission in ihrem Legislativvorschlag zur Gemeinsamen Agrarpolitik vom 12.10.2011 die Abschaffung der Zuckerquote zum 30. September 2015 vorgeschlagen. Das IZZ fordert daneben jedoch ebenfalls einen deutlichen Abbau des überzogenen Schutzzolls für Zucker. Zuvor muss jedoch ein fester Marktmechanismus Zuckerverwendern die Beschaffung von Zucker zu wettbewerbsfähigen Preisen erleichtern.

Das IZZ hat gemeinsam mit dem Europäischen Verband der Zuckerverwender CIUS daher einen solchen festen Mechanismus vorgeschlagen, um bis zur Deregulierung des Europäischen Zuckermarktes, Versorgungsengpässen besser entgegenwirken zu können. Unter anderem müssen nach Einschätzung des IZZ die Lagerbestände der EU deutlich angehoben werden, so dass am Ende eines Jahres noch min. 20 % des Jahresverbrauchs der EU (3,5 Mio. t) als Puffer für ausfallende Importe zur Verfügung stehen. Daneben müssen Raffinationsbetriebe als Ersatz für die Fehlmengen aus den Entwicklungsländern mit zollfreiem Zugang zum EU-Markt ihren Rohrrohzucker zum Nullzollsatz aus anderen Ländern der Welt abdecken dürfen.

24.04.2012

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