Änderung von Präferenzvorschriften der ZK-DVO
Die Europäische Kommission hat am 10. Juni mit der Verordnung (EU) Nr. 520/2013 weitreichende Änderungen an der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) vorgenommen. Die Änderungen betreffen die Regeln über den präferentiellen Ursprung und waren notwendig, da das Europäische Parlament und der Europäische Rat mit der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen erlassen haben, welches die bisherigen […]
Die Europäische Kommission hat am 10. Juni mit der Verordnung (EU) Nr. 520/2013 weitreichende Änderungen an der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) vorgenommen. Die Änderungen betreffen die Regeln über den präferentiellen Ursprung und waren notwendig, da das Europäische Parlament und der Europäische Rat mit der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen erlassen haben, welches die bisherigen Präferenzregeln ab Januar 2014 ersetzen wird. Die mit dem Schema eingeführten Veränderungen wirken sich auf Bestimmungen der ZK-DVO aus. Demnach ist ab Geltungsbeginn eine regionale Kumulierung zwischen Ländern derselben regionalen Gruppe nur zulässig, wenn sie zum Zeitpunkt der Ausfuhr des Erzeugnisses in die EU Begünstigte des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen sind. Weiterhin wird die behördliche Zusammenarbeit dahingehend verbessert, dass bestimmte Pflichten der Länder auch dann für einen Zeitraum von drei Jahren weiter gelten, wenn diese Länder nicht mehr begünstigt im Sinne des Schemas sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch infolge des Statuswechsels eines Landes die vorher erstellten Ursprungsnachweise überprüft werden können. Die Änderung der ZK-DVO gilt ab dem 01. Januar 2014. Das Recht von Warenursprung und Präferenzen wird weitestgehend durch bilaterale Abkommen bestimmt. Diese Abkommen sind im Zusammenhang mit dem europäischen Zollrecht zu sehen.
15.07.2013