Arbeitsschutzregeln
02.02.2021
Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung
Nach den neuen Corona-Arbeitsschutzregeln müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Möglichkeit anbieten im Homeoffice zu arbeiten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Arbeitnehmer müssen aber nicht gegen ihren Willen ins Homeoffice wechseln.
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