Zentrale
22.07.2019
Online-Lebensmittelhändler muss vor der Bestellung auf Allergene hinweisen
Online-Händler von Lebensmitteln müssen ihren Kunden die Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformations-Verordnung vor der Bestellung im Internet zur Verfügung stellen. Es reicht nicht aus, über die in den Produkten enthalten Allergene oder den Verzehrzeitraum nur über eine kostenpflichtige Telefonhotline zu informieren.
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