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Nachrichten 08.11.2019

Streuobst soll Immaterielles Kulturerbe werden – Antrag in Stuttgart eingereicht

Der deutschlandweit tätige, gemeinnützige Verein Hochstamm Deutschland e.V. ergriff in diesem Jahr die Initiative unter dem Titel „Der Streuobstanbau in Deutschland als Archiv des kulturellen Erbes“ den Antrag zur Aufnahme von Streuobst in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes zu stellen.

Streuobst soll Immaterielles Kulturerbe werden – Antrag in Stuttgart eingereicht
Die Streuobst-Delegation reicht den Antrag beim zuständigen Ministerium in Stuttgart ein und präsentiert die Vielfalt der Streuobst-Kultur. V.l.n.r.: Jannis Burk (Geschäftsstelle Hochstamm Deutschland e.V.), Nina Krippentz (Streuobstkönigin), Martina Hörmann (Vorsitzende Hochstamm Deutschland e.V.), Friedrich Pfleghar (Onser Saft e.V.), Ingrid Eberhardt-Schad (stellv. Vorsitzende NABU BW), Almut Sattelberger (Naturschutzreferentin BUND) (Foto: Miriam Sengebusch)

Streuobst: Streuobst-Delegation reicht Antrag auf Immaterielles Kulturerbe für Streuobst in Stuttgart ein

Der deutschlandweit tätige, gemeinnützige Verein Hochstamm Deutschland e.V. ergriff in diesem Jahr die Initiative unter dem Titel „Der Streuobstanbau in Deutschland als Archiv des kulturellen Erbes“ den Antrag zur Aufnahme von Streuobst in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes zu stellen. Der bundesweit gültige Antrag wurde zusammen mit Streuobst-Akteuren offen erarbeitet und am Mittwoch beim zuständigen Wissenschaftsministerium in Stuttgart durch eine Streuobst-Delegation eingereicht. Rund eine Million Streuobstbegeisterte stehen mittlerweile hinter dem Vorhaben – und es werden täglich mehr.

Stellvertretend für alle Streuobst-Akteure in Deutschland hat Hochstamm Deutschland e.V. in den vergangenen Monaten den Antrag zur Aufnahme des Streuobstanbaus auf die Liste des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO erstellt und dabei Streuobst-Fans aus dem ganzen Land in die Antragserarbeitung eingebunden: „Alle Interessierten hatten die Möglichkeit, uns mit der Einsendung von Materialien zu unterstützen, aus denen unser Redaktionsteam dann den fertigen Antrag erstellt hat“, so Martina Hörmann, Vorsitzende des Vereins. „Außerdem haben wir in den vergangenen Wochen regelmäßig einen aktuellen Antragsentwurf online zur Einsicht zur Verfügung gestellt, zu dem Anmerkungen, Wünsche, Lob und Kritik geäußert wurden und auch der fertige Antrag ist online einsehbar“ so Hörmann weiter. Authentische Bilder, die dem Beitrag angefügt wurden und das Kulturgut in all seinen Facetten darstellen, sammelte der Verein bereits im Sommer im Rahmen seines Fotowettbewerbs „Kulturgut Streuobst“.

Nun wurde der Antrag pünktlich zum Ende der Antragsfrist beim zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in Stuttgart abgegeben. Vor Ort waren neben dem Vereinsvorstand und -mitgliedern auch die diesjährige Streuobstkönigin Nina Krippentz aus dem Landkreis Böblingen und weitere unterstützende Akteure. Auch der BUND und der NABU Baden-Württemberg zählen zu den Unterstützern des Antrages. Stellvertretend für die Verbände waren die Naturschutzreferentin Almut Sattelberger für den BUND und die stellvertretende Geschäftsführerin des NABU, Ingrid Eberhardt-Schad, vor Ort.

Der Verein hat in den vergangenen Monaten Unterschriften von Unterstützern des Vorhabens gesammelt. „Stand heute stehen bereits über eine Million Streuobstbegeisterte auf unserer Liste“, freut sich Martina Hörmann. „Die Unterschriften-Aktion ist kein Pflichtbestandteil der Bewerbung und wurde daher bis Ende des Jahres verlängert. Eine Eintragung ist also weiterhin auf unserer Homepage (www.hochstamm-deutschland.de) möglich“ so die Vorsitzende.

„Jetzt heißt es abwarten und die Damen drücken“, schließt Jannis Burk, der das Redaktionsteam bei der Antragstellung leitete. Denn die Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes ist mit einem mehrstufigen Verfahren verbunden: So muss der Antrag trotz seiner bundesweiten Wirkung in Baden-Württemberg eingereicht werden, da der Verein hier seinen Sitz hat. Zunächst trifft jedes Bundesland eine Vorauswahl mit bis zu vier Bewerbungen. Daraufhin wird eine bundesweite Vorschlagsliste an das unabhängige Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet, welches die Bewerbungsdossiers prüft und bestimmte Kulturformen zur Aufnahme in das Verzeichnis empfiehlt. Die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen abschließend die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees.

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