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Nachrichten 03.03.2020

BGN-Sicherheitstipp: Umgang mit Kohlenstoffdioxid

Kohlendioxid (CO2) in der Atemluft kann sehr gefährlich sein. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) regelmäßig hin. Und außerdem: Wenn CO2 am Arbeitsplatz überwacht werden soll ist es sinnlos, den Sauerstoffgehalt der Atemluft zu messen.

BGN-Sicherheitstipp: Umgang mit Kohlenstoffdioxid
(Foto: BGN)

Wer CO2 kontrollieren will, muss CO2 messen

Kohlendioxid (CO2) in der Atemluft kann sehr gefährlich sein. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) regelmäßig hin. Und außerdem: Wenn CO2 am Arbeitsplatz überwacht werden soll ist es sinnlos, den Sauerstoffgehalt der Atemluft zu messen. Das wird weiterhin oft gemacht, ist aber falsch und kann tödliche Folgen haben. Denn es ist kein Mangel an Sauerstoff, der tötet, sondern die hohe Konzentration des toxisch wirkenden Gases CO2.

Zur Erläuterung: Konzentrationen von acht bis zehn Volumenprozent CO2 in der umgebenden Atemluft können kurzfristig zum Tod führen. Grundsätzlich beträgt der Anteil des Sauerstoffs an der Atemluft rund 21 Prozent. Bei zehn Volumen- prozent CO2 beträgt die verbleibende Sauerstoffkonzentration noch immer fast 19 Prozent. Sauerstoffkonzentrationen bis hinab zu 17 Volumenprozent sind gesund- heitlich aber noch völlig unkritisch. Akute Gesundheitsgefahr besteht erst unterhalb von 12 Prozent.

Damit ist auch der immer noch verbreitete „Kerzentest“ völlig unzureichend. Bis eine Kerze wegen Sauerstoffmangels erlischt, kann sich im Arbeitsbereich längst eine tödliche CO2-Konzentration aufgebaut haben. Das bedeutet: Wenn CO2 auf- treten kann, dann muss auch CO2 gemessen werden. Wer auf den Kerzentest ver- traut, dem kann bei Kerzenschein das Licht ausgehen. So einfach ist das.

Mehr Informationen: Arbeitssicherheitsinformation „CO2 in der Getränkeindustrie“ (ASi 8.01) in der Medien-App lesen (App herunterladen über Google Play, App Store) oder anfordern/herunterladen im BGN-Medienshop: www.bgn.de, Shortlink = 1665.

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