Verbändevereinbarung Trinkwasser- und Mineralwasserwirtschaft unterzeichnet
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) haben gemeinsam Grundsätze zum werblichen Verhalten von Trinkwasser- und Mineralwasserwirtschaft vereinbart. Wulf Abke, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser, und Wolfgang Stubbe, Vorsitzender des VDM, unterzeichneten hierzu in Bonn die Neuauflage der Verbändevereinbarung „Trinkwasser und natürliches Mineralwasser“, die den wettbewerblichen Interessen beider Branchen Rechnung tragen soll. […]
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) haben gemeinsam Grundsätze zum werblichen Verhalten von Trinkwasser- und Mineralwasserwirtschaft vereinbart. Wulf Abke, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser, und Wolfgang Stubbe, Vorsitzender des VDM, unterzeichneten hierzu in Bonn die Neuauflage der Verbändevereinbarung „Trinkwasser und natürliches Mineralwasser“, die den wettbewerblichen Interessen beider Branchen Rechnung tragen soll.
„Mit der heute vorgenommen Bestätigung der Verbändevereinbarung bekunden beide Seiten erneut ihren Willen zu einem fairen Umgang im Wettbewerb zwischen Trinkwasser aus dem Hahn und natürlichem Mineralwasser“, so Abke und Stubbe. Beide betonten die konstruktive Atmosphäre in den Gesprächen zur Neuauflage der Vereinbarung.
Die Verbändevereinbarung zielt insbesondere darauf ab, dass die Verbände und die Unternehmen wettbewerbsrechtlich unzulässige Äußerungen über das jeweils andere Produkt unterlassen. Bei der Darstellung des jeweiligen Produktes in der Werbung und in der Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise in Presseinformationen, in Kundenzeitschriften oder auf der Homepage von Unternehmen, sollte das jeweils andere Produkt nicht diskriminiert werden.
Im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedsbetrieben wollen sich BDEW und VDM um Vermittlung und gegenseitige Information bemühen. „Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass die Mitgliedsunternehmen und auch Dritte den Empfehlungen der Verbändevereinbarung folgen“, so Abke und Stubbe abschließend.
20.12.2011