Auch Bundesgerichtshof erlaubt Bio-Mineralwasser
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth vom 15.11.2011 bestätigt, wonach die Qualitäts-Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ zulässig ist, weil sie den Interessen der Verbraucher nachkommt. Der BGH hat gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel zugelassen. Das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig. Die mit dem OLG-Urteil verbundene Auflage, das verwendete Bio-Mineralwassersiegel so zu modifizieren, dass eine Verwechslung […]
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth vom 15.11.2011 bestätigt, wonach die Qualitäts-Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ zulässig ist, weil sie den Interessen der Verbraucher nachkommt. Der BGH hat gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel zugelassen. Das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig. Die mit dem OLG-Urteil verbundene Auflage, das verwendete Bio-Mineralwassersiegel so zu modifizieren, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist, erfüllt Lammsbräu bereits seit Februar 2012.
Nach drei Jahren juristischer Auseinandersetzung schafft das Urteil in Deutschland Rechtssicherheit: Mineralwässer, die die besonderen und präzise definierten Qualitätskriterien der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. erfüllen, dürfen als Bio-Mineralwasser entsprechend gekennzeichnet und auf den Markt gebracht werden. Die Neumarkter Lammsbräu darf damit ihr Bio-Mineralwasser, das sie als „BioKristall“ vertreibt, weiter verkaufen.
18.09.2012