Fruchtgetränke im DLG-Expertentest
Rund 33 Liter Fruchtsäfte trinken deutsche Verbraucher jährlich. Und sie können dabei zwischen einer Vielzahl an Angeboten wählen. Von neuen Geschmacksrichtungen über neue Trend-Mischungen bis zu „wiederentdeckten“ regionalen Spezialitäten reicht das Spektrum der Produkte, die im Wettbewerb um die Gunst der Verbraucher stehen. In diesem Jahr nahmen die Experten 700 Erzeugnisse unter die Qualitätslupe. Im […]
Rund 33 Liter Fruchtsäfte trinken deutsche Verbraucher jährlich. Und sie können dabei zwischen einer Vielzahl an Angeboten wählen. Von neuen Geschmacksrichtungen über neue Trend-Mischungen bis zu „wiederentdeckten“ regionalen Spezialitäten reicht das Spektrum der Produkte, die im Wettbewerb um die Gunst der Verbraucher stehen. In diesem Jahr nahmen die Experten 700 Erzeugnisse unter die Qualitätslupe. Im Mittelpunkt der DLG-Prüfung stand die sensorische Bewertung der Getränke. Daneben wurden die Produkte umfassenden Laboranalysen und einer Deklarationskontrolle unterzogen. 209 Fruchtgetränke erhielten eine DLG-Prämierung in Gold.
Neben den Fruchtgetränke-Klassikern Apfelsaft und Orangensaft wurden auch Nektare, Fruchtschorlen, Smoothies sowie Gemüsesäfte getestet. Auch die Qualität regionaler Spezialitäten wie Obst- und Fruchtweine wurden im Rahmen der DLG-Qualitätsprüfungen bewertet. Im Mittelpunkt der DLG-Tests steht die sensorische Qualitätsbewertung. Mit dieser Methode wird u.a. die geschmackliche Qualität der Getränke beurteilt. Im ersten Schritt bewerten die DLG-Experten die Farbe der Fruchtgetränke nicht im Glas, sondern in einer neutralisierten Flasche. Denn nur wenn eine ausreichende Menge an Flüssigkeit vorhanden ist, können die Prüfer bewerten, ob das Getränk die produkttypische Farbe, Klarheit oder auch Trübung besitzt. Nach der visuellen Kontrolle werden die Produkte auf die Qualitätskriterien Geruch und Geschmack hin bewertet. Dumpfe, muffige Töne beim Geruch führen ebenso zu Punktabzügen wie untypischer Geschmack. Jedes Fruchtgetränk wird dabei von der DLG nach einem produktspezifischen Schema bewertet. Im Labor werden die Produkte einer Reihe chemisch-physikalischer und mikrobiologischer Tests unterzogen. Eine Deklarationskontrolle, in der u.a. das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit aller gesetzlich vorgeschriebenen Informationen auf dem Etikett überprüft werden, rundet das DLG-Testverfahren ab.
Ergebnisse unter www.DLG-Verbraucher.info/Fruchtgetraenke
02.07.2013