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Nachrichten 04.12.2013

EU Verabschiedet Guidiance Notes zur Klassifizierung Färbender Lebensmittel

Mehr Klarheit und Transparenz für Lebensmittel- und Getränkehersteller / GNT begrüßt die Entscheidung Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der Europäischen Kommission hat in seiner Sitzung vom 29. November 2013 neue europäische Leitlinien zur Klassifikation von Lebensmittelextrakten mit färbenden Eigenschaften verabschiedet („Guidance notes on the classification of food extracts with colouring properties“). „Diese […]

Mehr Klarheit und Transparenz für Lebensmittel- und Getränkehersteller / GNT begrüßt die Entscheidung

Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der Europäischen Kommission hat in seiner Sitzung vom 29. November 2013 neue europäische Leitlinien zur Klassifikation von Lebensmittelextrakten mit färbenden Eigenschaften verabschiedet („Guidance notes on the classification of food extracts with colouring properties“). „Diese Leitlinien schließen die bislang bestehende Gesetzeslücke im Bereich Färbender Lebensmittel und bereiten den Weg für mehr Transparenz und Konsistenz in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie“, sagt Paul Collins, Board Member der GNT Gruppe, die den Prozess von Beginn an unterstützt hat. Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2007 mit der Ausarbeitung der Guidance Notes begonnen und diese in Beratung mit den Experten für Zusatzstoffe der einzelnen EU-Länder und relevanter Stakeholder erarbeitet.

Die Guidance Notes ergänzen die bestehenden EU-Regulierungen zur Klassifikation und Deklaration von Produkten zum Färben von Lebensmitteln. Das Ziel der neuen Leilinien ist, einfache und praktikable Kriterien für die Unterscheidung zwischen Lebensmitteln mit färbenden Eigenschaften (so genannten Färbenden Lebensmitteln oder Colouring Foods) und Farbstoffen (Zusatzstoffen) für die EU bereitzustellen. Um dies zu gewährleisten, wurden Kriterien zur Abgrenzung Färbender Lebensmittel von Farbstoffen entwickelt, die als wichtiges Arbeits- und Entscheidungsinstrument für Lebensmittel- und Getränkehersteller sowie für die Überwachungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten dienen.

Sämtliche Produkte, die heute zur Färbung von Lebensmitteln und Getränken verwendet werden, und den Kriterien der Guidance Notes für Färbende Lebensmittel nicht entsprechen, müssen zukünftig als Farbstoffe und damit als Zusatzstoffe klassifiziert werden. Sie bedürfen rechtlicher Zulassung und müssen in der Zutatenliste durch den Zusatz „Farbstoff“ gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder ihrer E-Nummer gekennzeichnet werden. Im Gegensatz dazu sind Färbende Lebensmittel bloße Lebensmittel mit färbenden Eigenschaften und bedürfen als solche keiner Zulassung. In Konsequenz werden Hersteller von Lebensmitteln und Getränken ihre Kennzeichnungen oder sogar ihre Rezepturen überprüfen müssen.

Die GNT Gruppe, einer der weltweit führenden Anbieter Färbender Lebensmittel, begrüßt den aktuellen Beschluss des Ständigen Ausschusses: „Die Leitlinien geben eindeutig Auskunft darüber, welche Produkte als Färbende Lebensmittel gelten dürfen. Damit sind sie maßgeblich für eine transparente Anwendung und Deklaration von Inhaltsstoffen in der EU“, so Paul Collins. „Sie ermöglichen es, Lebensmittel- und Getränkeherstellern klare Entscheidungen zu treffen. Zudem helfen sie ihnen dabei, den sich zunehmend bewusst ernährenden Konsumenten die farbintensiven, aber gleichzeitig natürlichen Produkte anzubieten, die diese sich wünschen.“

Die verabschiedete Fassung der Guidance Notes wird in den nächsten Wochen auf der Webseite der Kommission (DG Sanco) veröffentlicht.

04.12.2013

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