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Nachrichten 24.09.2015

Überkingen-Teinach AG: Formwechsel in Rechtsform der KGaA geplant

Vorstand und Aufsichtsrat der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG haben beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft in einer außerordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich für den 24. November 2015 einberufen werden wird, den Formwechsel der Gesellschaft von einer Aktien-gesellschaft (AG) in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorzuschlagen. Für eine solche rechtsformwechselnde Umwandlung ist nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG) die […]

Vorstand und Aufsichtsrat der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG haben beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft in einer außerordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich für den 24. November 2015 einberufen werden wird, den Formwechsel der Gesellschaft von einer Aktien-gesellschaft (AG) in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorzuschlagen.

Für eine solche rechtsformwechselnde Umwandlung ist nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG) die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. In der neuen Rechtsform soll die Gesellschaft den Firmennamen Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA führen.

Persönlich haftende Gesellschafterin der KGaA soll die in Gründung befindliche Karlsberg International Getränkemanagement GmbH, Homburg werden, an der die Aktionärin der Gesellschaft Karlsberg Holding GmbH, Homburg zu 100 % beteiligt ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird keine Kapitalbeteiligung an der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA halten und damit nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt sein.

Der Formwechsel der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG in eine KGaA hat weder die Auflösung der Gesellschaft noch die Gründung einer neuen juristischen Person zur Folge. Die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft bleibt erhalten, ebenso die Anteilsverteilung unter den Aktionären.

Der Formwechsel soll vor allem dem eingeschlagenen Wachstumskurs der Gesellschaft dienen, indem die Eigenkapitalfinanzierungsfähigkeit gefördert wird.

24.09.2015

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