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Nachrichten 21.07.2016

Capri-Sonne Trinkpack bleibt einzigartig

Capri-Sonne Nachahmer vor Oberlandesgericht gescheitert Mit seinem Urteil vom 14. Juni 2016 hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden, dass der Trinkbeutel, den ein beklagtes ausländisches Unternehmen 2014 auf der Messe Biofach in Nürnberg präsentiert hat, dem Capri-Sonne Trinkpack so ähnlich ist, dass er dessen Markenrechte verletzt. Die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH, Eppelheim, hat sich vor […]

Capri-Sonne Nachahmer vor Oberlandesgericht gescheitert

Mit seinem Urteil vom 14. Juni 2016 hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden, dass der Trinkbeutel, den ein beklagtes ausländisches Unternehmen 2014 auf der Messe Biofach in Nürnberg präsentiert hat, dem Capri-Sonne Trinkpack so ähnlich ist, dass er dessen Markenrechte verletzt.

Die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH, Eppelheim, hat sich vor Gericht abermals erfolgreich gegen einen Nachahmer des typischen Capri-Sonne Standbeutels gewehrt. Das OLG in Nürnberg bestätigte eine Verwechslungsgefahr zwischen der – als 3D-Marke geschützten – Capri-Sonne-Verpackung und einem auf der Messe Biofach 2014 präsentierten Fruchtsaftgetränk in einem Standbeutel.

In insgesamt sieben Verfahren wurde dem Eppelheimer Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren bereits an deutschen Gerichten in Hamburg, Braunschweig und Köln Recht zugesprochen. Im aktuellen Prozess hatte zunächst das Landgericht Nürnberg zugunsten des Beklagten entschieden. Die Richter des OLG sahen das anders und bestätigten eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Verpackungsformen. Die Standbeutelform werde im vorliegenden Fall „markenmäßig“ als Gewährleistung der Warenherkunft genutzt, urteilten die Richter. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann das beklagte Unternehmen allerdings eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

21.07.2016

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