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Nachrichten 20.02.2019

Branchenbeitrag Erfrischungsgetränke: wafg konkretisiert Umsetzung des Reduktionsziels

Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) hat im Rahmen der Auftaktsitzung des Begleitgremiums zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie ihren Branchenbeitrag konkretisiert. Damit zeigt die wafg auf, wie das im Dezember 2018 öffentlich hinterlegte Reduktions-Ziel erreicht werden soll.

Branchenbeitrag Erfrischungsgetränke: wafg konkretisiert Umsetzung des Reduktionsziels
(Foto: confructa medien GmbH)

Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) hat im Rahmen der Auftaktsitzung des Begleitgremiums zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie ihren Branchenbeitrag konkretisiert. Damit zeigt die wafg auf, wie das im Dezember 2018 öffentlich hinterlegte Reduktions-Ziel erreicht werden soll.

Die wafg strebt – bezogen auf die Kategorie Erfrischungsgetränke und den Zeitraum 2015 bis 2025 – eine Zucker- und Kalorienreduktion von 15 Prozent an. Die am Branchenziel beteiligten Unternehmen stehen für über 90 Prozent des Marktvolumens von Erfrischungsgetränken der in der wafg organisierten Mitgliedsunternehmen. Das konkretisierende Konzept zum Branchenbeitrag ist auf der wafg-Webseite abrufbar unter www.wafg.de/branchenbeitrag-kalorienreduktion.

Mit diesem Beitrag setzt sich die Branche ein ambitioniertes Ziel für einen signifikanten Beitrag zur Nationalen Strategie. Dieser wird von den Unternehmen unter anderem über Innovationen, die Erweiterung des Produktportfolios durch kalorienreduzierte und kalorienfreie Varianten sowie Reformulierung umgesetzt.

Die Erwartungen an die Unternehmen, Produkte und die Branche sind hoch. Um diese Erwartungen zu erfüllen, bedarf es allerdings auch entsprechender Rahmenbedingungen. „Wir benötigen für die erfolgreiche Fortführung und Entwicklung der durch die Unternehmen bereits initiierten Anstrengungen vor allem die Verbraucherakzeptanz sowie die sachgerechte Anpassung der rechtlichen Grundlagen“, betont wafg-Hauptgeschäftsführer Detlef Groß.

Insofern ist die Fortschreibung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke (zum Beispiel mit Blick auf „Leichte Schorle“ und „Leichte Limonade“) ein konkretes Beispiel. Ebenso ist die Verwendung von Süßstoffen als kalorienfreie Alternative ein zentraler Ansatz für die Kategorie, um die angestrebte signifikante Kalorienreduktion im vorgegebenen Zeitraum erreichen zu können. Entscheidend für den Umsetzungserfolg sind und bleiben aber die Präferenzen der Verbraucherinnen und Verbraucher.

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