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Nachrichten 25.10.2019

Anuga FoodTec 2021: Förderprogramm für junge innovative Unternehmen

Die Anuga FoodTec ist die weltweit führende Zulieferermesse der Lebensmittel- und Getränkeindustrie – internationale Marktführer und namhafte Unternehmen aus dem In- und Ausland nutzen sie als Ausstellungsplattform für ihre Produkte und Dienstleistungen.

Anuga FoodTec 2021: Förderprogramm für junge innovative Unternehmen
Der Kölner Dom. (Foto: Koelnmesse)

Die Anuga FoodTec ist die weltweit führende Zulieferermesse der Lebensmittel- und Getränkeindustrie – internationale Marktführer und namhafte Unternehmen aus dem In- und Ausland nutzen sie als Ausstellungsplattform für ihre Produkte und Dienstleistungen. Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erhalten aber auch junge innovative Unternehmen auf der Anuga FoodTec 2021, 23. bis 26. März, erneut die Möglichkeit, auf der Leitmesse auszustellen und damit die Chance zu nutzen, sich einem internationalen Fachpublikum zu präsentieren.

Teilnehmen können Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die nicht älter als zehn Jahre sind, maximal 50 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz nicht mehr als 10 Millionen Euro beträgt. Zudem muss das Unternehmen für die Bewilligung der Förderung „Produkt- und verfahrensmäßige Neuentwicklungen“ präsentieren. Interessierte Unternehmen können sich mit einem komplett ausgestatteten 12 Quadratmeter großen Stand an dem Gemeinschaftsstand beteiligen. Das BMWi übernimmt bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten des Messeauftritts. Ausgeschlossen sind Consulting oder Marketing-Unternehmen, Research-Anbieter oder öffentliche Unternehmen.

Dabei sein ist einfach

Sind die Teilnahmebedingungen gegeben, können interessierte Unternehmen ihren Antrag online beim BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, stellen (www.bafa.de). Im nächsten Schritt sind die Firmen aufgerufen, unter www.anugafoodtec.de ihre Messeteilnahme anzumelden. Diese wird allerdings erst wirksam, wenn das BAFA die Förderfähigkeit bestätigt hat.

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