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Nachrichten 10.03.2021

Mindestzuckergehalt von Limonaden soll gestrichen werden

Der Fachausschuss Getränke, das für Erfrischungsgetränke zuständige Expertengremium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK), hat die so genannten Leitsätze für Erfrischungsgetränke überarbeitet.

Mindestzuckergehalt von Limonaden soll gestrichen werden
(Foto: confructa medien GmbH)

Der Fachausschuss Getränke, das für Erfrischungsgetränke zuständige Expertengremium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK), hat die so genannten Leitsätze für Erfrischungsgetränke überarbeitet. Dem Gremium gehören Vertreter der Verbraucherschaft, der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung der Länder sowie der Lebensmittelwirtschaft an

Zu den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke zählen auch die Leitsätze für Limonaden. Hier soll der bisher geltende Mindestzuckergehalt von Limonaden gestrichen werden. Stattdessen beschreibt der Leitsatzentwurf nur einen üblichen Gesamtzuckergehalt von 7 Gramm pro 100 Milliliter oder mehr bei Limonaden.

Dazu erklärt Bundesernährungsministerin Julia Klöckner: „Wir haben das klare Ziel, den Zuckergehalt in Fertiglebensmitteln und auch Erfrischungsgetränken deutlich zu reduzieren. Mit unserer Nationalen Innovations- und Reduktionsstrategie sind wir hierbei auf einem guten Weg: In zahlreichen Produkten wird der Gehalt von Salz, Zucker und Fett bereits kontinuierlich verringert – das zeigen die Ergebnisse einer ersten unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass der neue Leitsatzentwurf Raum für Innovationen lässt. Das ist eine wichtige und notwendige Öffnung zur Marktentwicklung im Sinne unserer Reduktionsstrategie.“

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