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Nachrichten 14.12.2021

Zahlungserleichterungen für betroffene Betriebe: BGN verlängert „Corona-Sonderkonditionen“

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat entschieden, die bislang bis Jahresende eingeräumten Zahlungserleichterungen (Stundungen und Ratenzahlungen) für von Corona betroffene Betriebe auch über den 31.Dezember 2021 hinaus zinsfrei zu ermöglichen.

Zahlungserleichterungen für betroffene Betriebe: BGN verlängert „Corona-Sonderkonditionen“
(Foto: confructa medien GmbH)

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat entschieden, die bislang bis Jahresende eingeräumten Zahlungserleichterungen (Stundungen und Ratenzahlungen) für von Corona betroffene Betriebe auch über den 31.Dezember 2021 hinaus zinsfrei zu ermöglichen. Dies betrifft aktuelle Fälligkeiten sowie die ersten beiden Vorauszahlungsraten (15.01. und 15.03.2022).

Wie bisher gilt die Voraussetzung, dass der Unternehmer seine Zwangslage glaubhaft macht.

Was müssen Unternehmen tun?

Im Service-Center der BGN kann die Stundung formlos beantragt werden:

Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund drei Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.

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