Jedes dritte forschende Unternehmen kennt Forschungszulage nicht
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ermöglicht jedem Unternehmen die Geltendmachung einer Forschungszulage in Höhe von bis zu 1 Mio. € p.a. …
Beanspruchung der Forschungszulage für Unternehmen unter den Erwartungen
Forschungsuzulage: bis zu 1 Mio. € p.a.
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ermöglicht jedem Unternehmen die Geltendmachung einer Forschungszulage in Höhe von bis zu 1 Mio. € p.a. ihrer zulagefähigen Forschungsausgaben im Zeitraum 2020 bis 2025 und kann mit per Steuerbescheid verrechnet und ausgezahlt werden.
Die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben können deutsche Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche beantragen. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden – vorausgesetzt das Forschungs- und Entwicklungsprojekt wurden in 2020 gestartet.
Das Ziel der Forschunghszulage ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
Stifterverband: Viele forschende und innovativen Unternehmen kennen Forschungszulage nicht
In einer Anfrage der Beratungsgesellschaft Kloepfel Consulting erklärt Dr. Gero Stenke, Leiter und Geschäftsführer der Wissenschaftsstatistik im Stifterverband: „Ich gehe davon aus, dass rund zwei Drittel der FuE-aktiven Unternehmen die Forschungszulage kennt.“
Und weiter: „Die Bekanntheit der Forschungszulage nimmt stetig zu und unterscheidet sich ja nach Größe und Branche des Unternehmens. Dies zeigen Zahlen unserer FuE-Erhebung. Aktuell haben wir eine solche Befragung wieder im Feld, aber die Daten werden erst gegen Jahresende 2022 zur Verfügung stehen. Generell lässt sich sagen, dass die Zulage bei Großunternehmen deutlich bekannter ist als bei kleinen Unternehmen. Sicher liegen die gestellten Anträge unter den Erwartungen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Forschungszulage erst für FuE-Vorhaben beantragt werden kann, die ab dem Jahr 2020 durchgeführt wurden. Ein Antrag kann erst seit Frühjahr 2021 gestellt werden, weil nur rückwirkend gefördert wird. Maßnahmen, die die Forschungszulage attraktiver und passfähiger machen wurden bereits ergriffen. Etwa hinsichtlich der Höhe der Bemessungsgrundlage.“
Der Stifterverband geht von rund 30.000 deutschen Unternehmen aus, die Forschung und Entwicklung regelmäßig betreiben, über alle Größenklassen und Branchen hinweg. Hinzu kämen sporadisch, also anlassbezogen forschende Unternehmen. Dies sind nochmals 20.000 bis 25.000 deutsche Unternehmen.
Hilfe bei der Antragstellung
Duran Sarikaya, CEO Kloepfel Consulting und Fördermittelexperte, erklärt: „Der Antragsprozess kann von den Unternehmen selbst durchgeführt werden. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass nicht nur das eigentliche Forschungsthema, sondern auch die wissenschaftliche Beschreibung und die verwendete Terminologie einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung durch die Behörden und auch die Finanzbehörden haben. Hierbei kooperiert Kloepfel Consulting mit der EPSA Group, die Unternehmen mit ihrer 30jährigen Erfahrung im Bereich Fördermittel unterstützt. Für EPSA arbeiten 300 wissenschaftliche Berater an Beschreibung, Bewertung und Monetarisierung von Forschungsprojekten.“