09.01.2024
Fruchtsaftverband spricht sich für Senkung der Mehrwertsteuer auch auf Saft aus
Frucht- und Gemüsesäfte werden aktuell genau wie die pflanzenbasierten Milchersatzprodukte als Getränk mit 19 Prozent und damit nicht als pflanzliches Lebensmittel mit 7 Prozent versteuert. (Foto: VdF e. V.)
Frucht- und Gemüsesäfte werden aktuell genau wie die pflanzenbasierten Milchersatzprodukte als Getränk mit 19 Prozent und damit nicht als pflanzliches Lebensmittel mit 7 Prozent versteuert. (Foto: VdF e. V.)