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Nachrichten 05.11.2025

Forschungszulage für 2021: Antragsfrist endet am 31.12.2025

Die Forschungszulage für das Förderjahr 2021 endet unwiderruflich zum 31. Dezember 2025. Darauf weist die Fördermittelberatung EPSA Deutschland hin. Bis zu 1 Mio. Euro sind drin.

Forschungszulage für 2021: Antragsfrist endet am 31.12.2025
(Foto: Pixabay_laboratory-8895975_1920_j)

Viele kennen ihre Ansprüche nicht: 1 Mio. Euro können verloren gehen

Die Forschungszulage für das Förderjahr 2021 endet unwiderruflich zum 31. Dezember 2025. Darauf weist die Fördermittelberatung EPSA Deutschland hin. Bis zu 1 Mio. Euro sind drin.

Unternehmen, die 2021 geforscht oder entwickelt haben, sollten jetzt aktiv werden. Eine strukturierte Dokumentation, klare Beschreibung des Innovationsgehalts und professionelle Antragstellung erhöhen die Bewilligungschancen erheblich. Nach dem 31. Dezember 2025 sind Fördermittel für 2021 unwiederbringlich verloren.

Efe Duran Sarikaya, CEO von EPSA Deutschland, sagt: „Viele Unternehmen unterschätzen ihr Förderpotential. Sind Unternehmen unsicher, ob ihr F&E- Vorhaben förderfähig ist, empfiehlt sich eine Klärung über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die Branchenverbände oder erfahrene Fördermittelberater wie uns.“

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