Thüringer Fruchtsaft GmbH: Verkauf gestaltet sich schwierig
Die Chancen, den insolventen Safthersteller Thüringer Fruchtsaft GmbH als Ganzes auf einen Investor zu übertragen, sind deutlich gesunken. Jedoch zeichnen sich Teillösungen ab. Am 4. November 2014 hatte die Thüringer Fruchtsaft GmbH beim Amtsgericht Gera Insolvenzantrag gestellt. Die Gesellschaft, die für Fruchtsäfte der Marke Schlör bekannt ist, war zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, […]
Die Chancen, den insolventen Safthersteller Thüringer Fruchtsaft GmbH als Ganzes auf einen Investor zu übertragen, sind deutlich gesunken. Jedoch zeichnen sich Teillösungen ab.
Am 4. November 2014 hatte die Thüringer Fruchtsaft GmbH beim Amtsgericht Gera Insolvenzantrag gestellt. Die Gesellschaft, die für Fruchtsäfte der Marke Schlör bekannt ist, war zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, eigenen Fruchtsaft in Flaschen abzufüllen. Es war ihr über ein halbes Jahr nicht gelungen, eine gekaufte Abfüllanlage für Fruchtsaftflaschen fertig zu stellen und in Betrieb zu nehmen. Statt den eigenen Fruchtsaft abzufüllen, erwarb sie diesen von ihrer Muttergesellschaft, der Schlör Fruchtsaft AG aus Radolfzell (Bodensee). Dies verschärfte die ohnehin schon bestehenden wirtschaftlichen Probleme aufgrund der hohen Transportkosten. Die Muttergesellschaft war indes ebenfalls in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und musste am
28. Oktober 2014 Insolvenzantrag stellen. In der Folge war die Belieferung der Thüringer Fruchtsaft GmbH unterbrochen, was deren Kundenbeziehungen erheblich negativ beeinflusste. Eine durchgängige Belieferung der eigenen Kunden war dem Unternehmen nicht mehr möglich.
Mit erheblichem Aufwand gelang es dem vom Amtsgericht Gera zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt Kai Dellit, Partner der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm, die Abfüllanlage Anfang 2015 fertig zu stellen, in Betrieb zu nehmen und parallel eine Wiederaufnahme der Lieferbeziehungen zur Muttergesellschaft bzw. deren Insolvenzverwalter zu organisieren. Ziel war es, so Dellit, die Abhängigkeit der Thüringer Tochter von der Schlör Fruchtsaft AG schnellstmöglich so weit wie möglich zu minimieren, um deren unabhängiges Überleben zu sichern. Neben der Aufnahme der Saftabfüllung holte Dellit auch Stabsfunktionen, etwa die Buchhaltung, nach Thüringen.
Allerdings ist die Thüringer Fruchtsaft GmbH nicht Inhaberin der Marke „Schlör“, unter der sie den weitaus größten Teil ihrer Säfte vertreibt. Keiner der angesprochenen Investoren war bereit, beide Geschäftsbetriebe, also sowohl der Schlör Fruchtsaft AG als auch der Thüringer Fruchtsaft GmbH zu übernehmen. Der Kreis der potentiellen Investoren engte sich in der Folge erheblich ein, da bei Übernahme allein des Thüringer Geschäftsbetriebs das Markennutzungsrecht entfällt und dies mit einer sehr teuren Markenumstellung einhergeht.
Die Verhandlungen mit den potentiellen Investoren der Thüringer Fruchtsaft GmbH gestalteten sich daher sehr schwierig. Dennoch war ein Investor bereit, über eine vollständige Übernahme auch ohne Marke zu verhandeln. Überraschend sprang dieser nun bei weit vorangeschrittenen Verhandlungen ab. Es gibt aktuell nur noch sehr geringe Aussichten, den Geschäftsbetrieb als Ganzes zu retten. Damit ist nach einem Beschluss der Gläubigerversammlung die Rechtfertigung für die uneingeschränkte Fortführung des defizitären Geschäftsbetriebs der Thüringer Fruchtsaft GmbH entfallen.
Die Gesellschaft beschäftigte bei Antragstellung 36 Arbeitnehmer, hiervon 17 Arbeitnehmer, die lediglich geringfügig und saisonal (etwa im Herbst in der Lohnmosterei) eingesetzt wurden. Aktuell sind 16 Mitarbeiter vollbeschäftigt. Hiervon mussten 12 Mitarbeitern fristgemäße Kündigungen ausgesprochen werden. Allerdings laufen der Vertrieb und die Abfüllung von Saft in sogenannte „Bag in Box“ zunächst weiter, um die Chance zu erhalten, zumindest Unternehmensteile und die Kundenbeziehungen zu übertragen. Hierzu laufen aussichtsreiche Verhandlungen.
23.04.2015





