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Nachrichten 14.02.2017

Verpackungsgesetz zu Lasten der Verbraucher

Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie kritisiert geplante Pfandpflicht auf Einwegverpackungen Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) kritisiert den Vorschlag des Bundesrates, zukünftig alle Verpackungen für Fruchtsaft, Milch, Wein sowie Spirituosen mit einer Pfandpflicht zu belegen. Dies führe in der Konsequenz zu steigenden Preisen für die Verbraucher, da Produktions- und Entsorgungsprozesse komplett neu ausgerichtet werden müssten. „Nicht […]

Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie kritisiert geplante Pfandpflicht auf Einwegverpackungen

Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) kritisiert den Vorschlag des Bundesrates, zukünftig alle Verpackungen für Fruchtsaft, Milch, Wein sowie Spirituosen mit einer Pfandpflicht zu belegen. Dies führe in der Konsequenz zu steigenden Preisen für die Verbraucher, da Produktions- und Entsorgungsprozesse komplett neu ausgerichtet werden müssten.

„Nicht ohne Grund hat man sich von Seiten der Gesetzgebung schon vor über 20 Jahren gegen die Pfandpflicht für Saft entschieden“, so Klaus Heitlinger, Geschäftsführer des VdF. Die unterschiedlichen Einwegverpackungen (PET, Karton und Einwegglas) können heute über den gelben Sack beziehungsweise Altglas-Container entsorgt und so optimal recycelt werden. Die Rücknahmeautomaten im Lebensmittelhandel sind dagegen für die Vielzahl dieser Verpackungen nicht ausgelegt. Eine Umrüstung der bestehenden Systeme und die damit verbundenen neuen Entsorgungskosten gehen letzten Endes zu Lasten der Verbraucher. Darüber hinaus bedeutet eine Ausweitung der Pfandpflicht in der Konsequenz das Verschwinden kleinerer Glas-Einweg-Anbieter vom Markt.

Mit der Einführung der Pfandpflicht auf Einwegverpackungen wurde vor elf Jahren von Seiten des Gesetzgebers die Absicht verfolgt, eine Erhöhung des Mehrweganteils zu erreichen. „Von diesem Ziel sind wir weit entfernt“, so Heitlinger. „Die Entwicklung ging, wie befürchtet, durch die Einführung der Pfandpflicht in die entgegengesetzte Richtung. So sank der Mehrweganteil bei Wasser und Erfrischungsgetränken bis heute auf unter 35 Prozent. Die Pfandpflicht erschwert den Verbrauchern die klare Unterscheidung zwischen dem echten Mehrwegsystem in wieder befüllbare Glasflaschen und den bepfandeten Einwegflaschen.“

Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie spricht sich vor diesem Hintergrund klar für die Beibehaltung der Befreiung von der Pfandpflicht für Fruchtsäfte und Fruchtnektare aus. Sie ist nach wie vor sachlich richtig und wirtschaftlich notwendig. „Die Konsequenzen einer Ausweitung der Pfandpflicht ist den Politikern offensichtlich nicht ausreichend bewusst. Hier wird Symbolpolitik zu Lasten von Verbrauchern und der Getränkeanbieter betrieben. Das ist für die deutschen Fruchtsafthersteller nicht akzeptabel“, so VdF-Geschäftsführer Heitlinger.

14.02.2017

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