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Nachrichten 15.09.2021

Fruchtsaftsaisoneröffnung 2021

Zum Auftakt der Apfel- und Mostobsternte traf sich die Fruchtsaftbranche mit Politik und Pressevertretern am 08. September im oberschwäbischen Horgenzell in der Mosterei Keßler. Der Familienbetrieb setzt unter dem Motto „frisch, fruchtig, regional“ auf verschiedene Betriebszweige und ist damit eine Besonderheit in der Branche.

Fruchtsaftsaisoneröffnung 2021
(v. l. n. r.) August Schuler (MdL CDU), Axel Müller (MdB CDU), Benjamin Strasser (MdB FDP), Sabine Kurtz (MdL CDU und Staatssekretärin im MLR), Klaus Hoher (MdL FDP), Julia Heimgartner (Apfelkönigin) , Florian Keßler, Johanna Keßler, Albrecht Kumpf (Kumpf Fruchtsäfte), Wilhelm Keßler, Klaus Widemann (Widemann Fruchtsäfte) (Foto: VdAw e.V.)

Zum Auftakt der Apfel- und Mostobsternte traf sich die Fruchtsaftbranche mit Politik und Pressevertretern am 08. September im oberschwäbischen Horgenzell in der Mosterei Keßler. Der Familienbetrieb setzt unter dem Motto „frisch, fruchtig, regional“ auf verschiedene Betriebszweige und ist damit eine Besonderheit in der Branche. Verarbeitet werden neben Äpfeln und Birnen auch eine Reihe anderer Früchte wie Holunder, Goji, Aronia und Beeren-Kiwis, die im Wesentlichen von den Keßlers selbst angebaut werden. Bei den Anbausystemen stehen neben leistungsfähigen und maschinell zu bearbeitenden Anlagen auch der traditionelle Streuobstbau mit Hochstämmen. Hergestellt werden Säfte, Obstweine und Glühmost sowie Trockenfrüchte und Fruchtaufstriche. Die Vermarktung erfolgt in einer urigen Besenwirtschaft mit großem Garten, im eigenen Hofladen, über verschiedene Vertriebspartner in einem Umkreis von 30 km und auf Messen und Wochenmärkten in der Region. Damit ist der Betrieb ein schönes Beispiel wie sich kleine und mittlere Betriebe mit Kreativität im Markt behaupten können.

Die anstehende Mostobsternte wird allerdings nicht ausschließlich über Nischen zu vermarkten sein. In Baden-Württemberg stehen rund siebzig Fruchtsaftkeltereien zur Erfassung der Verarbeitungsware aus dem Erwerbs- und Streuobstanbau in den Startlöchern. Erwartet wird im Land eine unterdurchschnittliche Ernte 2021. Schon das kühle Frühjahr und die regional aufgetretenen Spätfröste haben den Fruchtansatz negativ beeinflusst. Ein weiterer begrenzender Faktor ist die Alternanz, ein Phänomen, das insbesondere in Streuobstbeständen nach einem ertragreichen Jahr wie 2020 zu einem geringen Fruchtansatz führt. Zu allem Überfluss gab es im Juni und Juli noch zahlreiche Unwetter mit schweren Hagelschlägen, die den Behang in den betroffenen Gebieten außerdem reduziert haben. In der Folge gehen die Keltereien mancherorts von lediglich 30 % einer durchschnittlichen Ernte aus. Fraglich ist also, ob die 225 Mio. Liter, die 2020 in Baden-Württemberg gekeltert wurden auch in diesem Jahr erreicht werden.

Mit der Ernte 2021 zeigt sich wieder einmal, dass sich die Extremwetterlagen und der Klimawandel zunehmend auf die anfallenden Erntemengen auswirken. Der schlechte Pflegezustand und die Überalterung schwächen die Streuobstbestände zusätzlich. Den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz dieses artenreichen Lebensraums hat die Politik erkannt, stellte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum Sabine Kurtz in ihrer Ansprache klar. Das Land fördert daher Vermarktungsprogramme und Pflegemaßnahmen. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, die Notwendigkeit einer auskömmlichen Wertschöpfung bleibt allerdings bestehen. Ein Großteil der Äpfel aus Streuobstwiesen werden zu Apfelsaft verarbeitet. Mit diesem Produkt müssen sich die Keltereien auf dem europäischen Markt behaupten. Die Ernte und Pflege von Streuobstwiesen ist im Vergleich zum intensiven Anbau sehr arbeits- und kostenintensiv. Dies rechtfertigt im Prinzip natürlich die Forderungen nach höheren Auszahlungspreisen. Diese müssen sich jedoch auch in einem Mehrpreis beim Apfelsaft wiederspiegeln. „Es gilt also dem Verbraucher den Mehrwert von Saft aus Streuobstbeständen zu vermitteln, damit dieser bereit ist hierfür mehr zu bezahlen“ gab die Staatssekretärin zu bedenken. Hierbei möchte das Land die Betriebe durch die Einführung eines „QZBW-Streuobst“ unterstützen. „Durch eine klare Trennung von Streuobstprodukten könne deren Mehrwert dem Verbraucher auch besser vermittelt werden.“

Den Ansatz des Qualitäts- und Prüfsystems für Streuobst griff der VdAW Fachreferent Timo Schumann gerne auf. Dabei betonte er, dass das System praktikabel sein muss. Die Definition einer Mindeststammhöhe würde dabei das „Aus“ bedeuten, weil es eine effiziente Erfassung der Früchte unmöglich macht.

Abschließend waren die Keltereien sich einig, dass sie die Streuobstwiesen als wertvollen Naturraum und Rohstoffquelle schätzen. Allerdings wurde auch klar, dass Premiumprodukte nur schwer in einem umkämpften Markt zu positionieren sind.

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